*Heiler-Urteil*

DHG

Dachverband Geistiges Heilen e.V.

 WER DIE SELBSTHEILUNGSKRÄFTE DES PATIENTEN DURCH HANDAUFLEGEN AKTIVIERT UND DABEI KEINE DIAGNOSEN STELLT, BENÖTIGT KEINE HEILPRAKTIKER- ERLAUBNIS.

So entschied am 2 März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren.

 

Wenn auf diesen Seiten die Rede ist von heilen, so ist
dies im Sinne von Selbstheilungskräfte aktivieren
gemeint.
Behandlungen mit Energien ersetzen keine Diagnose oder
Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker und auch keine
Medikamente. Ich stelle KEINE Diagnosen.

Energiearbeit kann sehr gut parallel zu
schulmedizinischen Therapien, unterstützend eingesetzt
werden, um den Genesungsprozess zu beschleunigen
.
 

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Haus des Lichtes, Praxis der Neuzeit 5d, für Energie & Gesundheit, 66539 Wellesweiler